Batterieentsorgung

Batterieentsorgung

Hinweise zum Batteriegesetz, insbes. zur Batterieentsorgung

Das sog. Batteriegesetz, kurz „BattG“ – abrufbar etwa unter: https://www.gesetze-im-internet.de/battg/BJNR158210009.html – gilt grundsätzlich für alle Arten von Batterien, unabhängig von Form, Größe, Masse, stofflicher Zusammensetzung oder Verwendung sowie für Produkte, in die Batterien eingebaut und / oder beigefügt sind.

Im Zusammenhang mit dem Verkauf, dem Vertrieb und der Lieferung unserer Produkte (Energiespeicherlösungen) wollen und müssen wir Sie vor diesem Hintergrund auf Folgendes hinweisen:

Sie sind als Endnutzer gesetzlich dazu verpflichtet, Altbatterien nach Gebrauch zurückzugeben. Eine Entsorgung über den Hausmüll ist verboten.

Eine unentgeltliche Rückgabe der Batterien ist für Sie entweder bei uns, der Energy Sales GmbH & Co. KG, Universitätspark 1/1, 73525 Schwäbisch Gmünd oder bei den hierfür vorgesehenen Rücknahmestellen (etwa im Handel oder der Kommune; Batteriesammelboxen etc.) möglich.

Im Falle einer – ebenfalls unentgeltlichen – Rücksendung an unsere Geschäftsadresse (siehe Impressum) oder anderweitigen Rücknahme bitten wir zur besseren Koordination um kurze Kontaktaufnahme vorab.

Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, müssen vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei getrennt werden.

Hinsichtlich des Löschens etwaiger auf den zu entsorgenden Altgeräten vorhandener personenbezogener Daten sind Sie dabei selbst verantwortlich.

Unsere Rücknahmeverpflichtung beschränkt sich dabei grundsätzlich nur auf Altbatterien, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben, sowie auf eine Menge, derer sich Endnutzer üblicherweise entledigen.

Nicht umfasst sind Produkte mit eingebauten Altbatterien, siehe § 9 Abs. 1 a.E. BattG. Die diesbezüglichen Produkte sind entsprechend gekennzeichnet.

Zurückgenommene Geräte-Altbatterien werden von uns im Anschluss einem genehmigten Rücknahmesystem überlassen oder – so Industriebatterien betroffen sein sollten – im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben verwertet.

Abschließend dürfen wir Ihnen die Bedeutung des „Mülleimersymbols“, welches auf den relevanten Produkten sichtbar und dauerhaft angebracht ist, erläutern:

Mit diesem Symbol werden schadstoffhaltige Batterien / Akkumulatoren gekennzeichnet und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese in keiner Weise über den Hausmüll, sondern vielmehr fach- und sachgerecht entsorgt werden müssen.

Unterhalb des „Mülleimersymbols“ finden Sie – sofern und soweit im jeweiligen Produkt enthalten und die gesetzlichen Grenzwerte zur Kennzeichnung überschreitend – produktspezifisch eine Abkürzung für chemische Stoffe, namentlich:

„Cd“ für Cadmium bei mehr als 0,002 Masseprozent;

„Hg“ für Quecksilber bei mehr als 0,0005 Masseprozent;

„Pb“ für Blei bei mehr als 0,004 Masseprozent.

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz und die Altfahrzeug-Verordnung bleiben von den vorstehenden Hinweisen unberührt.


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